Offenlegungsbericht 2010
Nach §§ 319 bis 337 SolvV in Verbindung mit § 26a KWG sind wir verpflichtet, regelmäßig sowohl qualitative als auch quantitative Informationen über unser Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken zu veröffentlichen.
Mit dem beim beigefügten Bericht setzen wir diese Anforderungen um.
Mit dem beim beigefügten Bericht setzen wir diese Anforderungen um.
